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Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen Durch die im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 festgelegten Änderungen der Abgabenordnung erhält die Finanzverwaltung ab dem 1.1.2002 im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen. Ein Betriebsprüfer bekommt den Auftrag, einen Betrieb oder ein Unternehmen zu prüfen. Für bestimmte Prüfungsfelder und Prüfungszeiträume beschließt der Betriebsprüfer, die Daten unter Zuhilfenahme von Prüfungssoftware zu analysieren. Entsprechend gibt der Betriebsprüfer dem Unternehmen die Prüfung an sich und die Prüfungsschwerpunkte bekannt. Bei der Prüfung erhält der Betriebsprüfer vom Unternehmen oder dessen Steuerberater Datenträger (i.d.R. eine oder mehrere CD-ROMs). Auf den CD-ROMs sind steuerrelevante Daten und beschreibende Daten enthalten, um die Daten ohne weitere Erklärungen einzulesen. Gemäß den Prüfungsschwerpunkten sucht der Prüfer die ihn interessierenden Tabellen heraus und liest die entsprechenden Daten-CD-ROMs ein. Sobald die Daten in die Analysesoftware importiert sind, führt der Betriebsprüfer eine oder mehrere Analysen - teilweise durch Makros automatisiert - aus. Um die Sicherheit der Computer der Prüfer zu gewährleisten, sind diese mit Zugriffsschutz-Software und ggf. Anti-Viren-Software ausgestattet. Download (pdf): GDPdU - Keine Angst vor der digitalen Betriebsprüfung Download (pdf): GDPdU - Eine Maßnahme zur IT-Sicherheit von RA Thomas Feil Download (pdf): GDPdU - Was ist bei der Finanzprüfung zu beachten? COMPUS-Empfehlung: Sie können sehr kostengünstig die Anforderungen nach GDPdU für Ihre Finanzbuchhaltung erfüllen, wenn Ihre ERP-Software über eine funktionierende DATEV-Schittstelle verfügt. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie dazu weitere Fragen haben. Wir sagen Ihnen, wie das geht. Digitale Archivierung nach GDPdU mit DATEV-Schnittstelle Download (pdf): Broschüre der DATEV-Schnittstelle für Dynmaics AX Anfrage an das COMPUS-Consultingteam |
