Das besondere elektronische Anwaltspostfach kommt und COMPUS ist mit dabei!

Im Laufe des Jahres 2016 wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) allen Anwälten in Deutschland das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zur Nutzung zur Verfügung stellen. Das beA versetzt Anwälte in die Lage mit Gerichten und Behörden elektronisch zu kommunizieren – voraussichtlich ab 01.01.2018 wird dies sogar ohne qualifizierte elektronische Signatur möglich sein. Möglicherweise bereits ab 01.01.2020 wird die elektronische Kommunikation für Anwälte sogar verpflichtend werden.
Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Inbesitznahme des beA ist allen Anwälten dringend zu empfehlen. Denn das beA wird nach derzeitiger Konzeption ohne weiteres Zutun des einzelnen Anwalts vom ersten Tag an empfangsbereit sein. Das bedeutet, dass dem Anwalt ab Verfügbarkeit des beA elektronische Nachrichten von Gerichten, Behörden oder Anwaltskollegen zugehen können. Schon aus Haftungsgründen ist der sofortige Abruf dieser Nachrichten daher zwingend notwendig.
Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Inbesitznahme des beA ist allen Anwälten dringend zu empfehlen. Denn das beA wird nach derzeitiger Konzeption ohne weiteres Zutun des einzelnen Anwalts vom ersten Tag an empfangsbereit sein. Das bedeutet, dass dem Anwalt ab Verfügbarkeit des beA elektronische Nachrichten von Gerichten, Behörden oder Anwaltskollegen zugehen können. Schon aus Haftungsgründen ist der sofortige Abruf dieser Nachrichten daher zwingend notwendig.
COMPUS unterstützt Sie auf Ihrem Weg zum elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Punkten:
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Beratung:
COMPUS erklärt Ihnen, welche Bedeutung das beA für Ihre Kanzleiorganisation hat. Es werden mögliche Workflows erläutert: „Wie ist zukünftig mit digitalen Dokumenten zu verfahren?“ Sie erhalten Empfehlungen zur Anschaffung der Zugangsmedien, aber auch von Hard- und Software, wie bspw. Kartenlesern und Signatursoftware. -
Installation:
COMPUS erledigt für Sie die Installation der benötigten Komponenten wie Kartenleser und Treiber. Es erfolgen Tests, damit zum beA-Start gleich alles funktioniert. Die Arbeiten werden so durchgeführt, dass Ihr Kanzleibetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Und Sie haben den Kopf frei für Wichtiges. -
Konfiguration:
Sobald das beA verfügbar ist, führen wir gemeinsam mit Ihnen dessen Konfiguration durch. Es werden die Zugangsmedien eingerichtet. Es werden Rechte für andere Anwaltskollegen und die Kanzleimitarbeiter vergeben. Es wird eine Adresse für E-Mailbenachrichtigungen hinterlegt. Es werden Ordnerstrukturen angelegt. Es wird ein individuelles Adressbuch konfiguriert. Es erfolgen grundlegende Tests. -
Schulungen:
Compus bietet sowohl vor Ort als auch in den eigenen Seminarräumen umfangreiche Schulungen und Workshops an. Sie und Ihre Mitarbeiter haben die Möglichkeit, weiterführende Fragen zu stellen und sich mit Kollegen auszutauschen. Es werden ebenso individuelle Lösungen erarbeitet wie auch „best-practice“-Szenarien vorgestellt.
Nutzen Sie die Zeit bis zum beA-Start! Setzen Sie sich mit uns zusammen und lassen Sie sich beraten!