GoBD – Die neue Buchführungsvorschrift ab dem 01.01.2015

IT-System-Anforderungen für eine ordnungsmäßige Buchführung
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) löst zum 01.01.2015 die bisher im GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) und GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) geregelten Buchführungsvorschriften ab.
Immer mehr Unternehmen setzten zur Unterstützung betrieblicher Abläufe Informations- und Kommunikations-Technik ein. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Finanzen im GoBD alle Ordnungsmäßigkeitsanforderungen für den Einsatz von IT im Bereich Buchführung und steuerrelevanter Aufzeichnungen definiert. Die neuen Regelungen enthalten deutliche verschärfte Anforderungen an die Überprüfbarkeit der Verfahren in diesen Bereichen.
GoBD-Richtlinien
Anforderungen nach GoBD im Überblick
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Geschäftsvorfälle für die Dauer der Aufbewahrungspflicht
- Vollständige Dokumentation und Aufbewahrung aller buchführungs- und aufzeichnungspflichtigen Unterlagen (Dies umfasst z.B. E-Mail mit Anlagen, Aufträge, Rechnungen, Kassen, Zeiterfassungssysteme)
- Zeitgerechte Erfassung von Geschäftsprozessen (innerhalb von zehn Tagen) und Kontokorrentbeziehungen (innerhalb von acht Tagen)
- Gewährleistung der Auffindbarkeit von Geschäftsunterlagen sowie Schutz vor Datenverlust
- Sicherstellung der Authentizität und Unveränderbarkeit aller Daten
- Rechtlich geregelter Zugriff (nur-lesend) des Finanzamtes auf Ihr IT-System und Ihre Geschäftsunterlagen
Die COMPUS Computer GmbH ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Optimierung Ihres IT-Systems durch digitale Archivierung nach GoBD mit unseren DATEV-Schnittstellen.
Weitere Informationen zum GoBD finden auf der DATEV Webseite.
Weitere Informationen zum GoBD finden auf der DATEV Webseite.